Die Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken, sowie den sonstigen Leistungserbringern wie z.B.
Krankengymnasten, Logopäden, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen etc. ist ein besonderes Thema im deutschen Steuerrecht.
Nur, wer einerseits über eine ausreichende fachliche Erfahrung verfügt und andererseits diese Besonderheiten des Gesundheitswesens kennt und versteht, kann das Gesundheitswesen sinnvoll beraten.
Unsere langjährige Berufserfahrung in diesem Beratungsfeld bringt Erfahrung und Sicherheit, um den höchsten Ansprüchen gerecht zu werden. Wir sehen uns dabei als Ihr Partner bei allen betriebswirtschaftlichen Optimierungs-, Qualitätssicherungs- und Wachstumsfragen.
Zu unseren Mandanten gehören Apotheken, Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, aber auch Verwaltungsgesellschaften und freiberufliche Therapeuten, aus den unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens.
Diese profitieren bereits heute von unseren hoch motivierten Mitarbeitern, welche ständig fortgebildet werden, um nicht nur in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch Ihnen in den Bereichen des Vertragsarztrechtes und der Zusatzangebote (wie individuelle Gesundheitsleistungen -IGeL- oder neue Kooperationsformen) ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.
Dazu zählen natürlich auch die umsatzsteuerlichen Besonderheiten verschiedener Pflegedienstleistungen, die Pflegestärkungsgesetze (PSG I-III) und die Pflege-Buchführungsverordnung, welche einem ständigigen Wandel unterliegen und eine stetige Fortbildung unerlässlich machen., welche einem
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Beratungsangebot zu u.a. Leitungen, neben unseren Kernkompetenzen aus der Steuerberatung: